Informationen
Gefahrgut - ADR |
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Gesetzliche Regelung für gefährliche GüterEuropäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).
Für jeden Transport ist vom Absender verpflichtend ein ADR-Beförderungspapier auszustellen! > "Beförderungspapier" (Info) Sofern die Angaben gem. ADR vollständig sind dürfen diese auch am Frachtbrief oder Lieferschein vermerkt werden.
Der Fahrzeugführer hat die "schriftliche Weisung" (vorm. "Unfallmerkblatt") mitzuführen: > "schriftliche Weisung" (download in verschiedenen Sprachen) Das Dokument muss farbig sowie in verständlicher Sprache für die Fahrzeugbesatzung mitgeführt werden. Verstöße werden von den Behörden teils drakonisch unter Strafe gestellt! > mehr Informationen im wko-Portal: "Was Sie riskieren, wenn Sie was riskieren"
ErleichterungenFür Güter, von denen geringere Gefahr ausgeht, sieht das ADR folgende Erleichterungen vor: Freistellung in begrenzten Mengen ("Limited Quantitiy") Zusammengesetzte Verpackungen (zB mehrere Innenkartons in weiteren Überkartons) können das Gefahrenpotential soweit herabsetzen, dass diese Regel von den meisten Vorschriften befreit. (zB. Streichhölzer in Briefchen, gepackt in verschweißten Trays, verstaut in Überkartons). > mehr Informationen im wko-Portal: "Freistellungen gefährlicher Güter in begrenzten Mengen"
Freigrenzenregelung ("Mindermenge") Hier wird anhand eines Punktesystems (UN-Nummer, Verpackungsgruppe) das Gefahrenpotential eingestuft. > mehr Informationen im wko-Portal: "Freigrenzenregelung" |